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4. Rechtliche Hinweise Die Tierheilpraktikerschule Papillon gibt keinerlei Versprechen auf Hilfe oder Heilung. Der Unterricht bei der Tierheilpraktikerschule Papillon ersetzt nicht den Tierarztbesuch und sollte daher ausschließlich zusätzlich erfolgen. Die Tierheilpraktikerschule Papillon rät jedem Tierhalter, bei Beschwerden und Krankheit stets zuerst einen Tierarzt aufzusuchen und dessen Behandlungen und Empfehlungen zu befolgen und nach den Maßgaben des behandelnden Tierarztes fortzusetzen.
5. Anmeldung Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung entsteht ein rechtsgültiger Vertrag zwischen der Tierheilpraktikerschule Papillon und dem/der Teilnehmer/in.
6. Zahlungsvereinbarung Die Gebühren für Seminare und Workshops sind bis spätestens 7 Tage vor Beginn zu zahlen. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme. Die Gebühren für Ausbildungen sind monatlich so zu zahlen, dass rechtzeitig zum jeweiligen Ausbildungstag eine Zahlung auf dem Konto der Tierheilpraktikerschule Papillon vorliegt.
7. Stornierung Stornierungen oder Umbuchungen, die spätestens 21 Tage vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn bei mir schriftlich eintreffen, sind für Sie kostenlos. Bei Stornierungen oder Umbuchungen, die weniger als 21 Tage vor Seminarbeginn bei mir eintreffen, werden 50% der Kursgebühr fällig. Bei kurzfristiger Stornierung oder Umbuchung, weniger als 3 Tage vor Kursbeginn, bzw. bei Fernbleiben vom Seminar werden 100% der Kursgebühren fällig. Ein Anspruch auf Wiederholung besteht nicht. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch meine Bestätigung.
8. Vorzeitige Kündigung Bei Ausbildungen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr, können Sie sich nach der ersten Unterrichtseinheit entscheiden, ob Sie die Ausbildung bis zum Ende belegen möchten. In diesem Falle ist lediglich die erste Unterrichtseinheit zu entrichten. Die Kündigung bedarf der Schriftform und erhält ihre rechtliche Gültigkeit erst durch unsere Bestätigung. Eine Rückerstattung der ersten Ausbildungsgebühr ist nicht möglich.
9. Ausfall des Unterrichts Fällt der Unterricht oder das Seminar aus Gründen aus, die die Tierheilpraktikerschule Papillon zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin gestellt. Weitere Verpflichtungen gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin entstehen seitens der Tierheilpraktikerschule Papillon daraus nicht. Bleibt der Teilnehmer / die Teilnehmerin eigenverantwortlich vom Unterricht fern, geschieht dies nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Wiederholung entsteht daraus nicht.
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